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Widerruf des absoluten Feuerverbots im Freien (inkl. Siedlungsgebiet)

Mitteilung vom

ALLGEMEINVERFÜGUNG 

  1. Die Allgemeinverfügung «Ausdehnung des Feuerverbots: Absolutes Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 30. Juli 2026 wird widerrufen.
  2. Das absolute Feuerverbot im Freien (inkl. Siedlungsgebiet) wird per 26. August 2026, 12:00 Uhr, aufgehoben.
  3. Es gilt nach wie vor die Allgemeinverfügung «Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit» vom 3. Juli 2026

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