Saisonbeginn 2022 -> Do. 11. August 2022
Weitere Presstage: Do. 18. und 25. August 2022, ab September jeweils Donnerstag / Dienstag
Saisonbeginn 2022 -> Do. 11. August 2022
Weitere Presstage: Do. 18. und 25. August 2022, ab September jeweils Donnerstag / Dienstag
Absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit
Der Kommandant der Polizei Kanton Solothurn erlässt aufgrund anhaltender Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr, in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab, gestützt auf § 39bis und § 50 Absatz 1 des Gesetzes über die Kantonspolizei vom 23. September 1990 (KapoG; BGS 511.11) sowie § 31bis des Gesetzes über das kantonale Strafrecht und die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (EG StGB; BGS 311.1) i.V.m. § 7 der Verordnung über die kantonalen Ordnungsbussen und den Vollzug der Ordnungsbussengesetzgebung durch die Transportpolizei (KOV; BGS 311.4) folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
1. Im Kanton Solothurn ist es verboten, im Wald, in Waldesnähe sowie an See- und Flussufern ein Feuer (inkl. Höhen- und 1. August-Feuer) zu entfachen, Himmelslaternen anzuzünden und Grillstellen zu benutzen.
2. Auf dem gesamten Kantonsgebiet ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk abzubrennen. Für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F 4 kann die Polizei Kanton Solothurn eine Ausnahmebewilligung erteilen. Diese kann mit Auflagen verbunden werden.
3. Das Wegwerfen von brennenden Raucherwaren ist verboten.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt bis zu ihrem ganzen oder teilweisen Widerruf. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
5. Widerhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung werden mit Ordnungsbusse in der Höhe von Fr. 200.- geahndet. Vorbehalten sind weitere eidgenössische und kantonale Straftatbestände.
Der Sozialdienst Wasseramt hat die Öffnungszeiten vom 11. Juli 2022 bis und mit 12. August 2022 wie folgt angepasst:
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Verkehrsbeschränkung in Horriwil Haupt-, Hüniken- und Hersiwilstrasse Hauptstrasse 43 bis Dorfausgang Hüniken und Hersiwil
Belagsarbeiten Haupt- und Hersiwilstrasse am 21. 7. 2022: Die Haltestellen «Hüniken» und «Horriwil, Oberdorf» werden nicht bedient.
Dauer: Montag, 11. Juli 2022, bis Freitag, 22. Juli 2022
Region Wasseramt: Vertreter der Polizei und der Gemeinden trafen sich zum Informationsaustausch und appellieren an die Bevölkerung
Im Zusammenhang mit der Brandserie im Wasseramt haben sich am Donnerstagabend Vertreter der Kantonspolizei Solothurn und der Gemeinden zu einem Austausch getroffen. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, keine Bürgerwehren zu bilden und verdächtige Beobachtungen umgehend zu melden.
Einwohnergemeinde Hüniken
Gemeindeverwaltung, Chilchackerweg 59
4554 Hüniken, 032 558 44 80
verwaltung@hueniken.ch
Öffnungszeiten Verwaltung
Für Termine steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung.Â
Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten
Sprechstunden mit dem Gemeindepräsidenten sind direkt mit diesem zu vereinbaren.
M 079 400 23 05, praesident@hueniken.ch