Gefahrenstufe
Die Waldbrandgefahr wird im ganzen Kanton als «erheblich» beurteilt (Stufe 3).
Verhaltenshinweise
Bei windigen Verhältnissen auf Feuer verzichten. Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen und vor Verlassen der Feuerstelle die Glut vollständig löschen. Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.
Gefahrenbeschrieb
In Regionen mit «erheblicher» Wald- und Flurbrandgefahr (Stufe 3) können Flächenbrände entstehen. Die Streuschicht kann sich sehr leicht entzünden. Die unteren Bodenschichten sind teilweise noch brandhemmend. Brandintensität und -tiefe sind voraussichtlich mässig: Die Humusschicht wird teilweise verbrannt. Kronenfeuer sind im Nadelholz bei (niedrigen) Einzelbäumen / Baumgruppen sowie an Hanglagen möglich. Flugfeuer sind mit Wind möglich, insbesondere in Nadelholzbeständen. Die lokale Waldbrandgefahr kann von der angegebenen generellen Waldbrandgefahr abweichen. Insbesondere bei zunehmendem Wind und in Lagen mit einem grossen Anteil dürrer Vegetation nimmt die Waldbrandgefahr rasch zu.
Allgemeine Lage
Vielerorts ist die Streuschicht trocken bis sehr trocken. Mit den hohen Temperaturen über 30 °C und der tiefen Luftfeuchtigkeit ist die Entzündbarkeit hoch. Die oberste Bodenschicht ist bereits trocken. Dank noch vorhandener Feuchtigkeit in der unteren Bodenschicht ist die Vegetation an den meisten Orten noch aktiv und begrenzt die Feuerausbreitung. Die Bise flaut ab Donnerstag ab, es ist meist schwach windig.
Entwicklung und Tendenz
Die Hitzewelle mit tiefen Luftfeuchtigkeiten dauert bis Sonntag an. Hitzegewitter reduzieren die Gefahr vorerst nur lokal. Spätestens ab Sonntag sind flächige Niederschläge zu erwarten. Inwiefern die Niederschläge zu einer Entspannung führen oder ob mittelfristig eine Verschärfung der Gefahrenstufe erforderlich wird, kann erst kommende Woche beurteilt werden.